Unsere Leistungen

für Sie!

Beratungsgespräche – §37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung im häuslichen Umfeld abrufen.

Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, müssen 2 x jährlich sich einer Pflegeberatung unterziehen.

Das Beratungsgespräch dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welcher wir auch stehen!

Behandlungspflege – SGB V

In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden entweder von Pflegefachkräften oder von Pflegehelfer/innen, unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft durchgeführt.

Grundpflege – SGB XI

Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität, sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kommunikation.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Dazu zählt die unterstützende Begleitung bei der Haushaltsführung, Begleitung und Hilfe beim Einkauf, Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Kontakte unter Berücksichtigung religiöser und kultureller Vorstellungen.

Corona Update

Der MDK führt Pflegebegutachtungen jetzt zum Teil telefonisch durch. Wenn sie es wünschen, nehmen wir gerne unterstützend an diesem Termin teil, um einer Fehleinstufung vorzubeugen. Dieser Termin ist für Kunden kostenlos.

Weitere Dienstleistungen:

  • Schulung und Anleitung pflegender Angehörige.
  • Schaffung von therapeutischen Teams und eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
  • Vollumfassende Abrechnung nach §302 SGB V und §105 SGB XI, sowie Privatabrechnung.
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Leistungen des operativen und strategischen Controllings
  • Personalmanagement
  • Sonstiger Büroservice.

Sie haben
einen Notfall?

02446 8099440

Kontaktieren Sie uns sofort!

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Beratungsgespräche – §37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung im häuslichen Umfeld abrufen.

Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, müssen 2 x jährlich sich einer Pflegeberatung unterziehen.

Das Beratungsgespräch dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welcher wir auch stehen!

Behandlungspflege – SGB V

In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden entweder von Pflegefachkräften oder von Pflegehelfer/innen, unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft durchgeführt.

Grundpflege – SGB XI

Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität, sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kommunikation.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Dazu zählt die unterstützende Begleitung bei der Haushaltsführung, Begleitung und Hilfe beim Einkauf, Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Kontakte unter Berücksichtigung religiöser und kultureller Vorstellungen.

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  • Schulung und Anleitung pflegender Angehörige.
  • Schaffung von therapeutischen Teams und eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
  • Vollumfassende Abrechnung nach §302 SGB V und §105 SGB XI, sowie Privatabrechnung.
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Leistungen des operativen und strategischen Controllings
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